Erbengemeinschaft Jakob

Die Erbengemeinschaft Jakobs ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen, die durch den
Glauben an Jesus Christus und der Taufe in Wasser und Geist aus den Toten aufgeweckt wurden und
bekennen, dass sie zu dem nicht-jüdischen Teil des Volkes Israel gehören, die ebenfalls einen
biblischen Anspruch auf die Stadt Jerusalem und das Land der Erzväter Abraham, Isaak und Jakob
haben. Die Erbengemeinschaft ist Teil des weltweiten Volkes Israel und arbeitet als eine unter dem
Grundgesetz geschützte Körperschaft, der man durch einfache Anmeldung beim Priester nach der
Ordnung Melchizedeks seine Zugehörigkeit bekennen kann.
“Erben”
Nach Galater 3.29 werden die Kinder Abrahams die Welt erben, die derzeit jedoch unter der Last
von Schulden, Krieg und Zerstörung leidet, weil sich konkurrierende Religionsgruppen, um das in
der Torah und den Propheten festgeschriebene Erbe streiten. Grundgesetzkonform und
Verfassungstreu, in ihrem vollen Bewusstsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen
setzen sich die Erben für einen umfassenden politischen und religiösen Frieden mit dem jüdischen
Volk und Jerusalem, sowie mit der gesamten Nachkommenschaft Abrahams ein und streben den in
Jeremia 31.31-34 verheißenen Neuen Bund an.
Der Allmächtige Schöpfer hat uns die Erde anvertraut und uns eine Stadt gegeben, in der er seinen
Namen wohnen lassen möchte.

« Back to Glossary Index

Leave a Reply

Required fields are marked

Translate »